Stellenarchitektur
Organisieren Sie Positionen in Jobfamilien und Ebenen. Die Grundlage für den korrekten Vergleich gleichwertiger Arbeit in der gesamten Organisation.
Lohngleichheit im Code du travail: Pflicht für jeden Arbeitgeber, ohne Größenschwelle
Justparity bündelt alles, was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt: von Stellenarchitektur und Entgeltbändern bis zu Entgeltberichterstattung und Auskunftsansprüchen der Beschäftigten.
Die Richtlinie wird stufenweise wirksam. Was gilt wann:
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sicherzustellen, sofern sie dieselbe Tätigkeit oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben (Artikel L.225-1). Gleichwertig sind Tätigkeiten, die ein vergleichbares Maß an Fachkenntnissen, an Fähigkeiten aus der Berufserfahrung, an Verantwortung und an körperlicher oder nervlicher Belastung verlangen; die Lohnbestandteile sowie die Kriterien für Einstufung und Beförderung müssen für beide Geschlechter dieselben sein (Artikel L.225-3). Ein Verstoß ist strafbar: 251 bis 25.000 Euro, im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren bis zum doppelten Höchstmaß (Artikel L.225-5).
Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab. Luxemburg hat der Europäischen Kommission bisher keine nationale Umsetzungsmaßnahme notifiziert, und ein Gesetzentwurf ist nicht eingebracht: Am 24. Juni 2026 erklärte der Arbeitsminister im Arbeitsausschuss der Abgeordnetenkammer, er werde einen Entwurf erst nach der Anhörung der Sozialpartner vorlegen. Die Pflichten der Richtlinie selbst stehen dagegen seit 2023 fest.
Nach dem Fahrplan der Richtlinie berichten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden jährlich und ab 150 alle drei Jahre, jeweils erstmals bis zum 7. Juni 2027; Unternehmen mit 100 bis 149 Mitarbeitenden folgen ab dem 7. Juni 2031. Die nationalen Einzelheiten kann der luxemburgische Gesetzgeber festlegen, sobald ein Gesetzentwurf eingebracht ist.
Jedes Modul erfüllt eine konkrete Anforderung der EU-Richtlinie.
Organisieren Sie Positionen in Jobfamilien und Ebenen. Die Grundlage für den korrekten Vergleich gleichwertiger Arbeit in der gesamten Organisation.
Definieren Sie Minimum, Bandmitte und Maximum je Position. Exportieren Sie Entgeltspannen direkt in Ihre Stellenausschreibungen.
Berechnen Sie das Entgeltgefälle je Kategorie automatisch. Berichte im Format des Art. 9 der Richtlinie, bereit zur Übermittlung, sobald die zuständige Stelle benannt ist.
Bearbeiten Sie Anfragen der Beschäftigten mit dokumentierten Antworten und Fristenkontrolle. Die Plattform bereitet die Auskunft vor; die förmliche Auskunft richtet sich nach dem nationalen Recht.
Dokumentieren Sie die objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien hinter den Entgelthöhen: Erfahrung, Verantwortung, Kompetenzen, Ausbildung.
Exportieren Sie die vollständige Compliance-Dokumentation für Wirtschaftsprüfer, Personalvertretung und Prüfungen als strukturiertes PDF.
Sie starten nie mit einer leeren Plattform. Wir führen Sie durch einen festen, klar umrissenen Ablauf und bauen das Fundament auf. Sie geben die Ergebnisse unterwegs frei. Ein Ablauf dauert typischerweise 2 bis 4 Wochen.
Wir klären gemeinsam, wo Sie stehen: Unternehmensgröße, betroffene Pflichten (heute die Lohngleichheit nach Artikel L.225-1 des Code du travail und ab 15 Mitarbeitenden die halbjährliche Statistik an die Personaldelegation nach Artikel L.414-3, später die Richtlinie) und vorhandene Daten. Sie erhalten einen konkreten Fahrplan für die nächsten 30, 90 und 180 Tage.
Sie liefern einen Datenexport aus Ihrem HR- oder Gehaltsabrechnungssystem (CSV oder Excel). Wir importieren ihn und bauen mit Ihnen Stellenarchitektur, Entgeltbänder und dokumentierte, geschlechtsneutrale Vergütungskriterien auf. Unser Team begleitet Sie dabei.
Wir gehen Ihre Entgeltanalyse zusammen durch: wo Entgeltunterschiede liegen, wie Sie sie mit objektiven und nicht diskriminierenden Gründen belegen, und was bis zur luxemburgischen Umsetzung zu tun ist. Sie geben die Ergebnisse frei, bevor sie zu einem Bericht werden.
Danach pflegt die Plattform Ihre Dokumentation: Anfragen der Beschäftigten und die Vorbereitung der Auskunft, Entgeltberichte nach Art. 9 der Richtlinie, Fristen im Blick. Ändern sich die Regeln, aktualisieren wir die Plattform.
Justparity ist eigens für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 konzipiert, keine generische HR-Lösung mit nachgerüstetem Compliance-Modul. Von Grund auf dafür entwickelt und laufend an die nationale Umsetzung angepasst.
Hosting in der EU, vollständige Verschlüsselung, Auftragsverarbeitungsvertrag und Audit-Trail. Ihre Gehaltsdaten werden nach den strengsten Anforderungen verarbeitet.
Das Entgeltgefälle wird je Kategorie automatisch berechnet. Entgeltberichte generieren Sie mit einem Klick, statt Wochen in Excel zu verlieren.
Anfragen und Gehaltsübersicht: Jede Antwort wird dokumentiert, und die Frist behalten Sie im Blick. Die förmliche Auskunft erteilen Sie nach nationalem Recht.
Justparity synchronisiert sich mit bestehenden HR- und Gehaltsabrechnungssystemen, damit Sie Daten nicht doppelt pflegen.